Rechtsprechung
LG Wuppertal, 16.10.2008 - 13 O 26/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestellung eines für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten im einstweiligen Verfügungsverfahren als verbindliche Bestellung auch für das Gerichtsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 05.05.2008 - 13 O 26/08
- LG Wuppertal, 16.10.2008 - 13 O 26/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00
Genehmigungsbedürftige Geschäfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei …
Auszug aus LG Wuppertal, 16.10.2008 - 13 O 26/08
Es steht zwischen den Beteiligten außer Streit, dass die Bestellung im außergerichtlichen/vorgerichtlichen Streit für sich gerade noch keine Bestellung für das Gerichtsverfahren darstellt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 1086, 1087). - OLG Frankfurt, 12.09.1985 - 6 U 84/85
Einstweilige Verfügung zur Unterlassung von Werbeanzeigen; Anforderungen an die …
Auszug aus LG Wuppertal, 16.10.2008 - 13 O 26/08
Ferner kann die Bestellung auch allein gegenüber dem Gegner angezeigt werden und muss nicht gegenüber dem Gericht erfolgen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 587).
- OLG Hamm, 31.07.2012 - 4 U 21/10
Abmahntätigkeit eines Abmahnverbandes
Zum Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes am 3.4.2009 lagen bereits die Urteile des LG Köln vom 20.12.2007 - 84 O 129/06 und des LG Wuppertal vom 16.10.2008 - 13 O 26/08 vor, in denen es jeweils um den Verkauf von Lottoscheinen an Minderjährige ging, so dass dem Beklagten zu 2 bekannt sein musste, dass es zu Verstößen auch der hier gerügten Art wegen unterlassener Altersverifikation bereits gekommen ist.